WEG-Verwaltung


Hierunter versteht man die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie. Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Der Verwalter ist rechtlich der Vertreter der Eigentümergemeinschaft. Die Betreuung des Sondereigentums, also der einzelnen Wohn- oder Gewerbeeinheit obliegt dem Eigentümer selbst.

 

Allgemeine Verwaltung:

Kommunikation mit den Wohnungseigentümern und ggf. den Mietern, Behörden, Handwerkern, usw. sofern es gemeinschaftliche Belange betrifft. Offenlegung sämtlicher Belege und Unterlagen gegenüber den Eigentümern zur Einsichtnahme.


Abhaltung von Eigentümerversammlungen:

Einladung und Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen einschließlich sämtlicher Vorbereitungsmaßnahmen, wie fristgerechter Einladungsversand und Aufstellung der Tagesordnungspunkte.


Erstellung der Jahresabrechnung

Jährliche Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und –ausgaben des Verwaltungszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum gemäß Teilungserklärung.


Erstellung des Wirtschaftsplanes

Kalenderjährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplanes (künftige Hausgeldzahlungen) über welchen in der nächsten Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit entschieden wird.


Beratung

Die Eigentümergemeinschaft wird durch die WEG-Verwaltung im Hinblick auf gemeinschaftliche Belange beraten.


Vertreter der Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter, als Vertreter der WEG, schließt und kündigt im Namen der Eigentümergemeinschaft Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs-, Dienstleistungsverträge u.a.


Hausordnung

Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Abmahnung.


Kontrolle des Hausmeisters / Reinigungspersonals u.a.

Überwachung, Betreuung und Beratung des Hausmeisters und anderen Dritten welche für die Eigentümergemeinschaft tätig sind.


Vermögensverwaltung

Führen von Bankkonten lautend auf die Eigentümergemeinschaft. Rechnungskontrolle und Zahlungsanweisung. Rechnerische und sachliche Prüfung von sämtlichen die Eigentümergemeinschaft betreffenden Rechnungen.


Buchführung

Nach Eigentümergemeinschaften getrennte, übersichtliche und ordnungsgemäße Buchhaltung über den Vertragszeitraum nach den Bestimmungen der jeweiligen Eigentümergemeinschaft bzw. der jeweiligen Gemeinschaftsordnung. Dazu gehören Hausgeldkonten je Sondereigentum, Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung. Ausgabekonten je Kostenart, Mitbuchen der Bankbewegungen, Einbuchen von Abrechnungen wie z.B. Heizkosten.


Technische Kontrolle am Gemeinschaftseigentum

Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Objektbegehungen bzgl. der Instandhaltung und ggf. Instandsetzung. Beratung bzgl. Instandhaltung und Instandsetzung.


Instandhaltungsmaßnahmen

Erstellen von Ausschreibungen einschl. Preisverhandlungen und Auftragsvergabe im Namen der Eigentümergemeinschaft. Überwachung der Ausführung und Rechnungsprüfung.


Schlüsselbestellungen

Beschaffung von Schlüsseln und Schließzylindern für das Sonder-/Gemeinschaftseigentum.


Sicherheitseinrichtungen

Beauftragung der Prüfung und Überwachung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute wie:


Havariemaßnahmen

Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Wasser-, Sturm-, Brand-, oder Rohrbruchschäden inkl. Meldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum. Beratung der Eigentümer zur Schadensbeseitigung. Abrechnung mit der zuständigen Versicherung und den Handwerkern aus der Regulierung am Gemeinschaftseigentum.