Mietverwaltung
Unter Mietverwaltung versteht man die Verwaltung Ihres Miteigentums im Hinblick auf speziell mit Ihrer Wohnung bzw. Wohnungen anfallenden Angelegenheiten.
Hierunter verstehen wir im Einzelnen:
- Akquise von Mietinteressenten
- Bonitätsprüfung der Mietinteressenten
- Abschluss der Mietverträge
- Überwachung der Mietzahlungen
- Ordnungsgemäße Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Verwaltung der Mietkaution
- Mahnwesen inkl. Einleiten eines evtl. Klagewesens
- Entgegnahme und Ausspruch von Kündigungen
- Übergabe bzw. Abnahme der Einheiten mit entsprechenden Protokollen
- Durchführung und Überwachung von Mieterhöhungen
Wir erstellen in Absprache mit unseren Kunden ein jeweils passendes Leistungspaket abgestimmt auf die zu verwaltende Immobilie.