Nebenkostenabrechnung



Unter Nebenkostenabrechnung versteht man die jährlich einmal notwendige Abrechnung sämtlicher anfallender Nebenkosten, wie zum Beispiel Grundsteuer, Versicherung, Heizkosten usw. gegenüber dem jeweiligen Mieter.

Wir erstellen für unsere Kunden auch nur die Nebenkostenabrechnung ohne Beauftragung einer Gesamtverwaltung.

Diese Tätigkeit üben wir für Immobilien in der gesamten Bundesrepublik aus, unabhängig von der Art der Immobilien. Es kann sich hier um einzelne Wohnungen, Mietshäuser oder Gewerbeimmobilien handeln.

Diese Leistungen übernehmen wir auch für andere Hausverwaltungen und Bauträger.

Hierzu müssen Sie uns nur die von uns für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Gerne auch per E-Mail. Wir erstellen dann für Sie die entsprechende Abrechnung und übersenden Ihnen bzw. Ihren Mietern die Unterlagen je nach Ihrem Wunsch in Papierform oder per E-Mail.