Hausverwaltung
Die Immobilienverwaltung untergliedert man in mehrere Bereiche. Es gibt folgende Verwaltungsarten:
WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Hierunter versteht man die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie. Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Der Verwalter ist rechtlich der Vertreter der Eigentümergemeinschaft. Die Betreuung des Sondereigentums, also der einzelnen Wohn- oder Gewerbeeinheit obliegt dem Eigentümer selbst.
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SEV-Verwaltung (Sondereigentumsverwaltung)
Hierunter versteht man die Verwaltung einer einzelnen Wohn- bzw. Gewerbeeinheit und deren dazugehörender Sondernutzungsrechte (z.B. Garten) innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus der Beauftragung und können individuell abgestimmt werden.
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Mietverwaltung
Der Verwalter übernimmt alle Aufgaben bzgl. des Mietverhältnisses Ihrer Wohn- bzw. Gewerbeeinheit.
Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus der Beauftragung und können individuell abgestimmt werden.
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Buchhaltung
Innerhalb der Hausverwaltung wird mit einer entsprechenden Hausverwaltungssoftware gearbeitet, welche es unabhängig von Banken ermöglicht, jede Wohnanlage individuell zu betreuen und Abrechnungen zur Verfügung zu stellen.
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Nebenkostenabrechnung
Unter Nebenkostenabrechnung versteht man die jährlich einmal notwendige Abrechnung sämtlicher anfallender Nebenkosten, wie zum Beispiel Grundsteuer, Versicherung, Heizkosten usw. gegenüber dem jeweiligen Mieter.
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