Buchhaltung
Unter der Buchhaltung in der Hausverwaltung versteht man die Führung der Buchhaltung im Hinblick auf die Verwaltung der Immobilie und nicht die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens. Hier ist auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit der verwalteten Immobilie gemeint.
Zu unserer standartmäßigen Buchhaltung gehört:
- Sollbuchung der monatlichen Hausgelder und Mieten
- Verbuchung der Geldein- und Geldausgänge
- Lastschrifteinzug der Mieten und Hausgelder (falls erforderlich)
- Überwachung der Zahlungseingänge
- Mahnwesen und konsequente Beitreibung der Zahlungsrückstände
- Überwachung der Festgeldanlagen der Gemeinschaft
- Verwaltung der liquiden Mittel
- Erfassung und Verarbeitung der Verbrauchswerte
- Plausibilitätskontrolle der Heizkostenabrechnung
- Aufstellung der jährlichen Wirtschaftspläne
- Erstellung der Jahresabrechnung für jedes Miteigentum unter Berücksichtigung eines evtl. Mieterwechsels
All diese Leistungen werden selbstverständlich mit einer modernen Hausverwaltungssoftware erstellt. Es findet eine ständige interne und externe Datensicherung unter Berücksichtigung der höchsten Sicherheitsstandarts statt, um Ihre und unsere Daten bestmöglichst zu schützen.