SEV-Verwaltung
Hierunter versteht man die Verwaltung einer einzelnen Wohn- bzw. Gewerbeeinheit und deren dazugehörender Sondernutzungsrechte (z.B. Garten) innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierbei vertritt der SEV-Verwalter den Immobilieneigentümer gegenüber Behörden, Mietern und Sonstigen in dessen Namen.
Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus der Beauftragung und können individuell abgestimmt werden.
Hierbei handelt es sich umfolgene Aufagben:
- Wir vertreten Sie als Ihr Bevollmächtigter in allen Belangen in Zusammenhang mit dem Wohneigentum gegenüber Behörden, Mietern und Sonstigen
- Akquise von Mietinteressenten
- Bonitätsprüfung der Mietinteressenten
- Abschluss der Mietverträge
- Überwachung der Mietzahlungen
- Ordnungsgemäße Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Verwaltung der Mietkaution
- Mahnwesen inkl. Einleiten eines evtl. Klagewesens
- Entgegnahme und Ausspruch von Kündigungen
- Übergabe bzw. Abnahme der Einheiten mit entsprechenden Protokollen
- Durchführung und Überwachung von Mieterhöhungen