SEV-Verwaltung


Hierunter versteht man die Verwaltung einer einzelnen Wohn- bzw. Gewerbeeinheit und deren dazugehörender Sondernutzungsrechte (z.B. Garten) innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hierbei vertritt der SEV-Verwalter den Immobilieneigentümer gegenüber Behörden, Mietern und Sonstigen in dessen Namen.
Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus der Beauftragung und können individuell abgestimmt werden.

 

Hierbei handelt es sich umfolgene Aufagben: