Unsere AGB´s

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen


Vorbemerkung:

Die AGB sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

Vertraulichkeit:

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unseres Objektnachweises sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der DOMIZIL Verwaltungs & Service GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

Vorkenntnis:

Ist dem Empfänger des Angebotes das Angebot selbst oder das Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dies der DOMIZIL Verwaltungs & Service GmbH gegenüber unmittelbar, innerhalb von drei Tagen nach Zugang unseres Angebotes schriftlich mitzuteilen. Auf Verlangen ist darüber der Nachweis zu erbringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

Datenschutz:

Der Auftraggeber ( gemeint sind: Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter, als auch Interessenten) erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die DOMIZIL Verwaltungs & Service GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtung befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten und zu speichern. Der Auftraggeber stimmt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.

Bis auf Widerruf dürfen dem Auftraggeber weitere Objektangebote und auch Newsletter zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

Haftungsausschluss:

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, Größenangaben usw. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Die Angaben zum Objekt erfolgen im Namen unseres Auftraggebers und dienen lediglich einer ersten Information. Es obliegt daher unseren Kunden diese Informationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Als verbindliche Angaben sind lediglich die Angaben im Kauf- bzw. Mietvertrag anzusehen.

Das Angebot ist freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung behalten wir uns vor.

Vertragsabschluss und Provision:

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von unseren Angeboten Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Eine Maklercourtage für den Nachweis und/oder die Vermittlung zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angegebene Objekt zustande kommt, auch wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Provision von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben. Bei Kaufverträgen haben wir das Recht, uns unseren Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel, sog. Echter Vertrag zu Gunsten Dritter, mit beurkunden zu lassen.

Unsere Provision entsteht und ist verdient mit der Vermittlung oder dem Nachweis eines Objektes oder eines Käufers. Sie ist fällig und zahlbar bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages. Der Anspruch auf Provision entsteht auch, wenn der Kauf - bzw. Mietvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Ebenso wenn der abgeschlossene Kauf- bzw. Mietvertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus anderem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei dem der Grund für die Aufhebung des Vertrages liegt, sofern nicht individuell im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Provisionsanspruch besteht auch im Zuge einer Zwangsversteigerung.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provisionssätze, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Die Höhe der Provision bezieht sich immer auf den notariell beurkundeten Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt.

Bei Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte drei Monatskaltmieten und für Wohnraum zwei Monatskaltmieten, bei Erbpacht eine Jahreserbpachtzahlung, stets jeweils zuzüglich gesetzliche MwSt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Objekt durch Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekteigentümer bzw. Verfügungsberechtigten bezüglich eines anderen Objektes zustande kommt. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend. Die Provision ist nicht verhandelbar.

Bei Folgegeschäften steht der DOMIZIL Verwaltungs & Service GmbH der Provisionsanspruch auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

Doppeltätigkeit:

Die DOMIZIL Verwaltungs & Service GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist soweit gesetzlich nicht anders geregelt München. Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Stand: Januar 2013

DOMIZIL Verwaltungs & Service GmbH